Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Systemische Familientherapie
Informationen und Terminvereinbarung unter
T 0660 255 4422
H www.psyonline.at/hargassner_stefanie
Ausbildungen
Berufliche Tätigkeit
Freie Praxis in Wien und Gänserndorf
Kiwozi Schwechat: sozialpädagogische und psychotherapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und sozialen Belastungen
AKH psychosomatische Ambulanz
Kiwozi Ambulant: Beratung & Psychotherapie für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien
Landesklinikum Baden: Abteilung für Psychiatrie und therapeutische Medizin
Institut für Ehe- und Familientherapie
Über meine Arbeit als Psychotherapeutin
In der therapeutischen Arbeit bin ich um einen, für Sie sicheren Raum bemüht, in dem Sie sich verstanden und aufgehoben fühlen. Ich widme mich Ihnen und Sie finden hier Zeit für Gespräche. Gemeinsam können wir Ihren Themen und Problemen nachgehen und die, für Sie passenden Lösungen finden. Wir werden viel miteinander sprechen, manchmal Schweigen und kreative Ausdrucksformen und Methoden ausprobieren. Klarheit, Humor, Ehrlichkeit und Geduld werden uns dabei gute Begleiter sein.
Zur Methode der Systemischen Psychotherapie
Psychotherapie ist ein Weg, sich selbst und seine Verhaltensweisen kennen, analysieren und verändern zu lernen. Körperliche und seelische Symptome weisen uns daraufhin, dass es hilfreich ist, psychotherapeutische Unterstützung aufzusuchen. Die systemische Psychotherapie bezieht, über die eigene Person hinaus, die persönliche Lebensumwelt mit ein. Arbeit, Familie, Freunde und Freizeit spielen eine bedeutsame Rolle, da jeder Bereich unterschiedliche Fähigkeiten und Verhaltensweisen fördert. Als systemische Psychotherapeutin unterstütze ich Sie, gut Erprobtes zu stärken, Altbekanntes zu hinterfragen und Verdecktes zu erkennen.
Der Weg zur Psychotherapie
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Psychotherapie ist der Wunsch, etwas zu verändern und die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit seinen Gefühlen und seinem Erleben zu beschäftigen, und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein.
Sie können mich in folgenden Settings konsultieren
- Einzeltherapie
- Paartherapie
- Familientherapie
Meine Schwerpunkte
- Kinder und Jugendliche: Verhaltensauffälligkeiten, Mobbing, Scheidung/Trennung,
- Junge Erwachsene: Identitätssuche, Partnerschaftsfragen, psychiatrische Erkrankungen
- Familien: Paarthematiken, Scheidung, Patchwork, psychiatrische Erkrankungen innerhalb
der Familie
Über mich
1981 bin ich in Wien geboren. Mit den Geburten meiner Kinder (2012 Geburt meines Sohnes,
2014 Geburt meiner Tochter) haben wir unseren Lebensmittelpunkt aufs Land verlegt. Hier genieße ich die Natur und die Gartenarbeit, obwohl ein Ausflug nach Wien hin und wieder auch gut tut. Ich lerne gerne neue Menschen kennen. Dabei ist mir ein offener und ehrlicher Umgang miteinander wichtig. Ich schätze Menschen, die authentisch ihre Gefühle zeigen und ein respektvolles und achtsames Miteinander pflegen.
Zu meiner Arbeit als Kinderbeistand bei Gericht
Das Pflegschaftgericht muss über Obsorge und Besuchsrecht des Kindes entscheiden. Dabei ist der Richter verpflichtet, die Seite des Kindes zu hören. Manchmal gibt es in einem Verfahren auch Vorladungen beim Jugendamt oder einem Gutachter. All das belastet das Kind zusätzlich in einer ohnehin schwierigen Zeit. Der Kinderbeistand bietet dem Kind eine geschützte Atmosphäre, um leichter über die aufwühlende und oft verstörende Situation der Trennung zu sprechen. Durch einen objektiven Raum können die eigenen Wünsche, Gedanken und Gefühle gefunden und in Worte gefasst werden. Als unabhängige Vertrauensperson unterstützt der Kinderbeistand das Kind für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Das Alter der unterstützen Kinder und Jugendlichen ist zumeist zwischen 6 und 14 Jahren.
Ablauf Kinderbeistand
Elterngespräche sind ab diesem Zeitpunkt nur in Notfällen einzuplanen, da die neutrale Position
des Kinderbeistandes wichtig für das Vertrauensverhältnis zum Kind bzw. Jugendlichen ist.
Aufgaben des Kinderbeistandes
1) Entlasten des Kindes oder Jugendlichen, durch regelmäßige Gespräche und Begleitung zu Gutachter- und Jugendamtsterminen
2) Informieren über das Gerichtsverfahren
3) Den Wünschen des Kindes im Gespräch gerecht werden und diesen Wünschen vor Gericht Gehör und Gewicht zu verschaffen
Die Inhalte der Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen dürfen nur mit dessen Einverständnis an die Eltern bzw. an das Gericht weiter gegeben werden. Der Kinderbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, gegenüber Eltern, Anwälten und dem Gericht.